Definition

Die Strafbarkeit von Deepfakes bezeichnet die Frage, ob und nach welchen Strafnormen das Verbreiten oder Verwenden von Deepfakes im Sinne der KI-Verordnung strafrechtlich verfolgt werden kann.

Auf einen Blick

Betrug nach § 263 StGB setzt unter anderem die Absicht voraus, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das Verbreiten eines Bildnisses entgegen den §§ 22, 23 KunstUrhG wird nach § 33 KunstUrhG nur auf Antrag verfolgt.

Art. 50 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber eines KI-Systems, das Deepfakes erzeugt oder manipuliert, zur Offenlegung, außer die Verwendung ist zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen; er ist keine Strafnorm, Verstöße können aber nach Art. 99 Abs. 4 der KI-Verordnung mit Geldbußen geahndet werden.

Was bedeutet Strafbarkeit von Deepfakes?

Die Strafbarkeit von Deepfakes richtet sich nach den Strafnormen, deren Tatbestand das Verbreiten oder Verwenden eines Deepfakes durch eine Person erfüllt, etwa § 263 StGB, § 185 StGB oder § 33 KunstUrhG. Der Betrug nach § 263 StGB setzt voraus, dass jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Für die Strafbarkeit von Deepfakes gilt: Wird ein Deepfake eingesetzt, um einen Versicherer zu täuschen und sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, kann Betrug in Betracht kommen. Art. 50 der KI-Verordnung ist dagegen keine Strafnorm, sondern eine Transparenzpflicht: Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Nach Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung ist nicht Betreiber, wer ein KI-System im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, beschränken sich die Transparenzpflichten darauf, das Vorhandensein solcher Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen.

Welche Strafvorschriften bestimmen die Strafbarkeit von Deepfakes?

Betrug wird nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Beleidigung wird nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn sie öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Nach § 33 KunstUrhG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt, und die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Das Behaupten oder Verbreiten einer Tatsache, die einen anderen verächtlich zu machen geeignet ist, erfasst § 186 StGB, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist; bei unwahrer Tatsache wider besseres Wissen § 187 StGB. § 185 StGB knüpft an die Beleidigung an, § 33 KunstUrhG an das Verbreiten eines Bildnisses entgegen den §§ 22, 23. Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 können nach Art. 99 Abs. 4 der KI-Verordnung mit Geldbußen von bis zu 15 000 000 EUR oder, bei Unternehmen, von bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, gilt nach demselben Artikel der jeweils niedrigere Betrag.

Wovon hängt die Strafbarkeit von Deepfakes ab?

Kriterium Was das bedeutet
Täuschung mit Vermögensschaden Betrug nach § 263 StGB setzt unter anderem einen Irrtum voraus, der durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen erregt oder unterhalten wird, und eine Beschädigung des Vermögens eines anderen.
Ehrverletzender Inhalt Je nach Inhalt kommen § 185, § 186 und § 187 StGB in Betracht; die Beleidigung wird nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, bei Verbreiten eines Inhalts mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe.
Verbreiten eines Bildnisses Bildnisse dürfen nach § 22 KunstUrhG nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; § 33 KunstUrhG stellt das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen eines Bildnisses entgegen den §§ 22, 23 unter Strafe, und die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Transparenzpflicht Art. 50 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber eines KI-Systems, das Deepfakes erzeugt oder manipuliert, offenzulegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, außer die Verwendung ist zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen; er ist keine Strafnorm, Verstöße können aber nach Art. 99 Abs. 4 der KI-Verordnung mit Geldbußen geahndet werden.

Beispiele aus der Praxis

  • Verbreitet jemand einen Deepfake, der eine andere Person beleidigt oder eine Tatsache über sie behauptet, die sie verächtlich zu machen geeignet ist, kann je nach Fall § 185, § 186 oder § 187 StGB in Betracht kommen; wird die Beleidigung durch Verbreiten eines Inhalts begangen, droht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
  • Beim Verbreiten des Bildnisses einer Person ohne deren Einwilligung, etwa in einem manipulierten Video, kann ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz in Betracht kommen, sofern keine Ausnahme nach § 23 KunstUrhG greift; die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
  • Wird ein Deepfake eingesetzt, um einen Versicherer zu täuschen und sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, kann Betrug nach § 263 StGB in Betracht kommen.