Definition

Die Datenschutzkonferenz ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit der Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen und eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen.

Auf einen Blick

Im Stimmrecht stehen die Länder und der Bund gleich: Jedes Land und der Bund haben jeweils eine Stimme.

Beschlüsse brauchen nach der Geschäftsordnung eine Mehrheit von mindestens 12 Stimmen (2/3), Entschließungen sind öffentliche Stellungnahmen.

Die einzelne Aufsichtsbehörde ist nach Art. 4 Nr. 21 DSGVO eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle, das Gremium besteht aus solchen Behörden des Bundes und der Länder.

Was ist die Datenschutzkonferenz?

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, und nach ihrer Geschäftsordnung zählt auch die Präsidentin oder der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zu den Mitgliedern. Die Datenschutzkonferenz fördert nach der Geschäftsordnung den Datenschutz und verständigt sich auf gemeinsame Positionen der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Nach eigener Darstellung gehört zu den Aufgaben der Konferenz auch, gemeinsam für die Fortentwicklung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts einzutreten. Die Beschlüsse der Konferenz haben nach der Geschäftsordnung für die Mitglieder bindende Wirkung, dienen aber nicht dem Schutz Dritter und begründen keine einklagbaren Rechte. Entschließungen der Konferenz sind öffentliche Stellungnahmen zu datenschutzpolitischen Fragen. Die Konferenz tagt nach der Geschäftsordnung regulär zweimal im Jahr.

Prüft ein Versicherer, ob er einen Videokonferenzdienst datenschutzkonform einsetzen kann, kann er eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz heranziehen, des gemeinsamen Gremiums der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Auf der Seite der Konferenz ist die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme mit dem Stand 23.10.2020 aufgeführt, dazu eine Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen vom 11.11.2020, die sich auf diese Orientierungshilfe bezieht.

Wie arbeitet die Datenschutzkonferenz?

Beschlüsse verabschiedet die Datenschutzkonferenz nach ihrer Geschäftsordnung mit einer Mehrheit von mindestens 12 Stimmen (2/3). Bei Abstimmungen haben jedes Land sowie der Bund jeweils eine Stimme. Die Konferenz tagt nach der Geschäftsordnung regulär zweimal im Jahr. Entschließungen der Konferenz dagegen sind öffentliche Stellungnahmen zu datenschutzpolitischen Fragen. Diese Regeln stehen in der Geschäftsordnung der Konferenz. Nach der Geschäftsordnung verständigt sich die Datenschutzkonferenz auf gemeinsame Positionen der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Ein Beispiel für einen Beschluss ist der Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2023 zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten. Orientierungshilfen führt die Konferenz auf einer eigenen Seite auf; dort sind die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme mit dem Stand 23.10.2020 und die Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen vom 11.11.2020 genannt. Die Konferenz selbst beschreibt sich als Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Datenschutzkonferenz im Vergleich

Kriterium Datenschutzkonferenz Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Was es ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nach Art. 4 Nr. 21 DSGVO eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle
Zusammensetzung und Einrichtung besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung der DSGVO zuständig sind, damit die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung geschützt werden und der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union erleichtert wird (Art. 51 Abs. 1 DSGVO)
Zusammenarbeit hat die Aufgabe, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen Die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörden der Länder arbeiten nach § 18 BDSG in Angelegenheiten der Europäischen Union mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 zusammen

Wann ist die Datenschutzkonferenz für Unternehmen relevant?

Merkmal Worauf es ankommt
Entschließung Entschließungen sind öffentliche Stellungnahmen zu datenschutzpolitischen Fragen (Geschäftsordnung der Datenschutzkonferenz).
Beschluss Beschlüsse haben für die Mitglieder der Datenschutzkonferenz bindende Wirkung, dienen nicht dem Schutz Dritter und begründen keine einklagbaren Rechte (Geschäftsordnung).
Orientierungshilfe Auf der Seite der Datenschutzkonferenz sind die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme (Stand 23.10.2020) und eine Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen (11.11.2020) aufgeführt.

Beispiele aus der Praxis

  • Die Datenschutzkonferenz führt auf ihrer Seite die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme mit dem Stand 23.10.2020 und eine Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen vom 11.11.2020 auf.
  • Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fasste am 31. Januar 2023 einen Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten.
  • Bei einer Abstimmung der Datenschutzkonferenz haben jedes Land und der Bund jeweils eine Stimme, und ein Beschluss braucht nach der Geschäftsordnung eine Mehrheit von mindestens 12 Stimmen (2/3).
  • Ein Versicherer, der einen Videokonferenzdienst datenschutzkonform einsetzen will, kann dafür die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme der Datenschutzkonferenz mit dem Stand 23.10.2020 heranziehen.